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02.08.2021
Vereinfachter Warenversand in die Türkei
Seit 2018 verlangte die Türkei bei Importen aus der EU neben einem Nachweis zur Zollfreiheit auch vermehrt die Vorlage von Ursprungszeugnissen. Aufgrund dessen stieg die Anzahl der ausgestellten Ursprungszeugnisse signifikant, was erhöhten bürokratischen Aufwand mit sich brachte. Gute Neuigkeiten zu Beginn diesen Jahres lassen aufatmen: Seit dem 01. Januar 2021 werden von der Türkei nur noch Ursprungszeugnisse für Waren gefordert, die handelspolitische Maßnahmen erfordern (wie bspw. Anti-Dumping-Bestimmungen). Im offiziellen Amtsblatt Nr. 31330 wurde diese Änderung der Zollverordnung in türkischer Sprache veröffentlicht. Dies erleichtert nicht nur uns, sondern auch unseren Kunden die Warenausfuhr in die Türkei. Detailliertere und ggf. für Sie relevante Informationen finden Sie bei Ihrer Industrie und Handelskammer.
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